Wie setze ich Google Analytics richtig ein?

Wer auf seiner Webseite ein Tracking Tool wie Google Analytics einsetzt, sollte das rechtlich einwandfrei tun. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht überprüft derzeit Webseiten von Unternehmen auf deren rechtskonformen Einsatz von Google Analytics. Ein erstes Ergebnis von 13000 Überprüfungen in Bayern ist nun bekannt geworden: nur 3 Prozent machen es richtig. Alle anderen müssen nachbessern.

Um bei einer Prüfung zu bestehen, müssen wenige Punkte eingehalten werden:

  1. ist ein Vertrag mit Google über die Verwendung der Daten abgeschlossen worden?
  2. befindet sich auf der Webseite ein Link mit der Bezeichnung „Datenschutzhinweis“?
  3. ist in dem damit verknüpften Inhalt erklärt, wie Google Analytics verwendet wird?
  4. ist in jeder Seite der Webseite eine Codezeile „anonymizeIp“ enthalten?

Diese Änderungen sind nicht aufwendig und können schnell erledigt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen.